Wohn- und Nutzflächenberechnung

Wir fertigen Wohn- und Nutzflächenberechnungen nach DIN 277 und der Wohnflächenberechnungsverordnung (WoFlV ’03) an. Dies kann auf Basis Ihrer zur Verfügung gestellten Alt-Unterlagen erfolgen, oder besser und unsere Empfehlung, nach Aufmaß durch uns.

Immer häufiger entsteht ein Rechtstreit zwischen Mieter und Eigentümer, begründet durch falsche Flächenangaben. Um diesem Problem aus dem Wege zu gehen, empfehlen wir eine Berechnung durch einen Fachkundigen wie uns. Nur so sind Sie auf der „sicheren Seite, das z.B. ein Mieter nicht nach Jahren eine Rückerstattung für zu hoch angesetzten Wohnraum zurückfordern kann. Wir prüfen aber auch Wohnflächenberechnungen für Mieter.