Bestandspläne

Neben den in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) genannten Grundleistungen, werden von unseren Auftraggebern auch häufig Besondere Leistungen beauftragt, die als meist als Aufwandsarbeit erledigt werden.

Wir führen Aufmaßarbeiten bei Ihrer Immobilie durch und fertigen daraus sogenannte Bestandpläne, die dann als Basis dienen für unsere weitere Planung bei:

  • Antrag auf Abgeschlossenheit, als Vorbereitung für eine Teilung eines Objekts
  • Studien für eine bessere Verwertung einer bestehenden Immobilie oder eines Grundstücks
  • Fassadenstudien
  • Nutzungsänderungsanträgen
  • Beweissicherungen
  • Abbruchanträge
  • Wohnflächenberechnungen